Bezahlbare Pflege Zuhause

Kosten für eine 24-Stunden-Pflege

Bei der Pflegehilfe für Senioren erhalten Sie alle Preise für Ihre 24-Stunden-Pflege transparent vorab mitgeteilt. Neben einer genauen Aufstellung der Kosten, erhalten Sie auch eine individuelle Beratung zu möglichen Förderungen. Damit senken Sie Ihre Kosten effektiv und sorgen für eine langfristig finanzierbare Pflege.

Sozial- und Krankenversicherung

Ersatz bei Ausfall einer Pflegekraft

24-Stunden Notfallhotline

24h-Pflege zu fairen Preisen

Liebevolle Betreuung Zuhause muss nicht teuer sein!
Mit der Pflegehilfe für Senioren finden Sie eine 24-Stunden-Pflege für Ihre Angehörige, zu finanzierbaren Kosten.

Mittlere Deutschkenntnisse

ab ca.
1.490€
/pro Monat
  • Grundpreis: ab 2.598€
  • -573,00 € Pflegegeld*
  • -201,50 € Verhinderungspflege
  • -333,00 € Steuerförderung**

Gute Deutschkenntnisse

ab ca.
1.690€
/pro Monat
  • Grundpreis: ab 2.798€
  • -573,00 € Pflegegeld*
  • -201,50 € Verhinderungspflege
  • -333,00 € Steuerförderung**

Ohne Deutschkenntnisse

ab ca.
1.290€
/pro Monat
  • Grundpreis: ab 2.398€
  • -573,00 € Pflegegeld*
  • -201,50 € Verhinderungspflege
  • -333,00 € Steuerförderung**

Kostenrechner für 24-Stunden-Pflege

Mit wenigen Angaben können Sie hier die ungefähren Kosten für 24-Stunden-Pflege berechnen.

Beispielrechnung

Kosten einer 24-Stunden Pflege mit Pflegegrad 3

  • Mtl. Kosten für 24-Stunden Pflege mit mittleren Deutschkenntnissen
  • Pflegegeld für Pflegegrad 3
  • Verhinderungspflegegeld (bis zu 2.418 €/Jahr)
  • Steuerförderung bis zu 4.000 €/Jahr
  • Gesamtkosten pro Monat
  • 2.598,00 €
  • – 573,00 €
  • – 201,50 €
  • – 333,00 €
  • 1.491,50 €
Mtl. Kosten für 24-Stunden Pflege mit mittleren Deutschkenntnissen 2.598,00 €
Pflegegeld für Pflegegrad 3 – 573,00 €
Verhinderungspflegegeld (bis zu 2.418 €/Jahr) – 201,50 €
Steuerförderung bis zu 4.000 €/Jahr – 333,00 €
Gesamtkosten pro Monat 1.491,50 €

Förderungen & Zuschüsse
für Ihre 24-Stunden-Pflege

Häusliche Betreuung ist als Alternative zu Pflegeheimen förderfähig, so dass Zuschüsse bei Pflegekasse und Finanzamt geltend gemacht werden können. Unser Team berät Sie als Kunde der 24-Stunden-Pflege gern zu staatlichen Förderprogrammen.

Pflegegeld für häusliche Pflege (§ 37 SGB XI)

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Pflegegrad 1


Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 0 Euro monatlich*

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 332 Euro monatlich

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 573 Euro monatlich

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 764 Euro monatlich

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 947 Euro monatlich

* Beim Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige keinen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Es besteht jedoch ein Anspruch auf 125 Euro monatlich als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

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